Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MVG Automobile
Manuel Val García
Platz der Republik 9
41515 Grevenbroich
Telefon: +49 1749556553
Nachfolgendend „MVG Automobile“ oder „Auftragnehmer“ genannt.
Es gelten die AGB vom Auftragnehmer, einsehbar auf unserer Website bzw. im Vermittlungsvertrag – diese erkennt der Auftraggeber ausdrücklich an. Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der gemachten Angaben zu dessen Person / Firma, sowie der Fahrzeugdaten und beauftragt hiermit MVG Automobile mit der Durchführung der Vermittlungsdienstleistung.
§ 1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen MVG Automobile, gesetzlich vertreten durch den Inhaber, Herrn Manuel Val García, auch Auftragnehmer oder Vermittler genannt und dem Interessenten, Kunden oder Verkäufer, auch Auftraggeber genannt.
Diese gelten für alle Angebote sowie Vermittlungen von gebrauchten und neuen Automobile, die über das Internetportal des Unternehmens, die Internetplattformen von angeschlossenen Partnern, Marketingaktionen, oder über sonstige Kontakte zwischen Kunden und MVG Automobile getätigt werden. Als Kunde wird jemand bezeichnet, der mit MVG Automobile über die genannten Kanäle Kontakt aufnimmt.
Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn MVG Automobile, diese anerkennt und diese auch schriftlich bestätigt.
§ 2. Vertragsgegenstand / Leistungen
Der Auftragnehmer wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und einem Händler, einem Autohaus oder einer Privatperson beauftragt.
Der Auftragnehmer bringt Kunden und Automobilhändler oder Verkäufer und Käufer gewerblicher und privater Natur durch Beratung, Angebote, Werbemaßnahmen, über das Internetportal, über einen direkten Kontakt, oder über angeschlossenen Partnern, einer Kooperation, oder über sonstige Kontakte zwischen Kunden und dem MVG Automobile getätigt werden, zusammen. Die Wahl der Kanäle obliegt dem Auftragnehmer.
Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung von MVG Automobile kommt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von beiden Parteien oder durch die Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers zustande. Der Auftrag gilt mit der Übermittlung des Vermittlungsauftrags durch den Auftragnehmer an den ausliefernden Anbieter (sowohl Händler als auch Autohaus oder Privatperson) als erfüllt.
MVG Automobile kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig machen.
2.1. Fahrzeugvermittlung (Verkauf eines Bestandfahrzeuges im Kundenauftrag)
MVG Automobile wird vom Kunden mit der Beratung oder einer Kaufvertragsvermittlung zu einem Interessenten und/oder kooperierenden Geschäftspartner von MVG Automobile beauftragt.
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und verbindliche Angaben zum Zustand des Bestandsfahrzeuges anzugeben.
Sobald der Auftragnehmer den Vermittlungsauftrag schriftlich annimmt, gibt der Kunde das Vorverkaufsrecht für vier Wochen ab Vertragsbeginn an den Auftragnehmer ab. Während der vereinbarten Vertragszeit ist es dem Auftraggeber auch nicht gestattet, sein Fahrzeug im Internet oder Zeitschriften anzubieten. Sollte der Kunde dennoch vom Vorverkaufsrecht bei nicht fristgerechter Kündigung Gebrauch machen, wird der Auftragnehmer eine pauschale Aufwandsentschädigung - welche in dem vom Kunden unterzeichneten Auftrag angegeben ist - sowie angefallene Kosten geltend machen.
Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen seinem Kunden und den Interessenten auf und übernimmt sämtliche Aufgaben, welche bis zur Kaufvertragserstellung bzw. bis zur Übergabe des Fahrzeuges entstehen. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer bzw. Händler zustande. MVG Automobile wird zur keiner Zeit Bestandteil der vermittelten / weitergeleiteten Verträge.
2.2. Fahrzeugvermittlung (Suche eines Fahrzeugs im Kundenauftrag)
Der Auftragnehmer bietet seinen überwiegend Privat- und, aber auch seinen Geschäftskunden im Auftrag die Recherche und Begutachtung von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen.
Hierzu nennt der Kunde dem Auftragnehmer, mit Hilfe des Online-Antragsformulars auf der Internetseite des Auftragnehmers (www.mvg-automobile.de), das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung stehende Beschaffungsbudget.
Der Auftragnehmer wird bis zu 5 gewünschte Fahrzeuge ermitteln, welche den vom Kunden genannten Suchkriterien entsprechen und ihm diese vorab online zur Verfügung stellen. Im Anschluss wird der Auftragnehmer wichtige Detailinformation wie Unfallfreiheit, KM-Stand, Vorbesitzer etc. in Erfahrung bringen. Anschließend wird gemeinsam entschieden, welche dieser Fahrzeuge besichtigt oder gemeinsam besichtigt werden.
Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen seinem Kunden und den Interessenten auf und übernimmt sämtliche Aufgaben, welche bis zur Kaufvertragserstellung bzw. bis zur Übergabe des Fahrzeuges entstehen. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer bzw. Händler zustande. Der Auftragnehmer wird zur keiner Zeit Bestandteil der vermittelten / weitergeleiteten Verträge.
§ 3. Vertragslaufzeit / Kündigung
3.1. Fahrzeugvermittlung (Verkauf des Bestandfahrzeuges im Kundenauftrag)
Der Vermittlungsauftrag gilt als erteilt, sobald der vom Kunden schriftliche oder mündliche Auftrag beim MVG Automobile eingegangen ist.
Die Vertragslaufzeit für einen Vermittlungsauftrag beträgt vier Wochen und verlängert sich jeweils um weitere vier Wochen, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Erteilte Vermittlungsaufträge enden automatisch mit Erfüllung der Vermittlung. Der Vermittlungsauftrag gilt durch die Kaufvertragsunterzeichnung durch einen Interessenten, Kunden, Automobilhändler oder Verkäufer gewerblicher und privater Natur als erfüllt. Er gilt auch als erfüllt, wenn der Auftraggeber das Fahrzeug selbstständig verkauft hat.
MVG Automobile behält sich das Recht vor den Vertrag aus wichtigem Grund die Vermittlung unverzüglich einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist dann gegeben, wenn seitens des Auftraggebers die Mitwirkung verweigert wird, er vorsätzlich falsche Informationen zum vermittelnden Fahrzeuges übermittelt, bzw. der Versuch eines Betruges vorliegt oder der Auftraggeber während des an MVG Automobile erteilten Auftrages Eigenmächtig das Fahrzeug im Internet oder Zeitschriften bewirbt und/oder verkauft. Bei fristloser Kündigung wird der Auftragnehmer die volle Pauschale in Höhe von 499,00 EUR einfordern. Ggfs. können weitere Aufwände in Rechnung gestellt werden.
3.2. Fahrzeugvermittlung (Suche eines Fahrzeugs im Kundenauftrag)
Erteilte Suchaufträge sind unbefristet und enden mit Erfüllung der gebuchten Leistungen.
Der Vermittlungsauftrag gilt durch die Kaufvertragsunterzeichnung durch Kunden, Automobilhändler oder Verkäufer gewerblicher und privater Natur als erfüllt.
Der Vermittlungsvertrag gilt auch als erfüllt, wenn der Vermittler dem Kunden bis zu fünf Vermittlungsvorschläge unterbreitet hat, diese aber aus nicht ausreichenden Gründen vom Kunden ablehnt wurden.
Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform.
§ 4. Preise
4.1. Fahrzeugvermittlung (Verkauf des Fahrzeuges im Kundenauftrag)
Für diese Vermittlungsdienstleistung erhält der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag in Höhe von 499,00 EUR. Diese Gebühr ist sofort nach der erfolgreichen Vermittlung und Rechnungstellung fällig und in Bar oder per Überweisung zu leisten.
Wird ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft, welches sich außerhalb vom Standort des Auftragnehmers befindet, können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden, wie z. B. KM-Pauschalen, Fahrzeug-Abmeldung, Reinigungskosten, Tanken etc. Diese werden vorher mit dem Auftraggeber besprochen und vertraglich festgehalten. Weitere Aufwendungen, die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten erbracht werden wie z. B.: externe Fahrzeugaufbereitung, Abholung von abgemeldeten Fahrzeugen etc. werden auch vor Ausführung mit dem Auftraggeber besprochen und nach Ausführung gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer hat auch dann Anspruch auf die vereinbarte Provision, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Vermittlungs- oder Suchauftrages ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Verkäufer zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber und sein Auftragnehmer in einem engen Verhältnis oder in dauerhafter, rechtlicher/persönlicher Verbindung steht.
Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Fahrzeugvermittlung (Suche eines Fahrzeugs im Kundenauftrag)
Für diese Vermittlungsdienstleistung erhält der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 99,00 EUR. Diese Gebühr ist sofort nach Vertragsunterzeichnung und Rechnungsstellung fällig und in Bar oder per Überweisung zu leisten.
Sollte der Kunde sich zusammen mit MVG Automobile zu einer Fahrzeugbesichtigung Vor-Ort entscheiden, werden dem Kunden 99,00 EUR (welche bei erfolgreichem Kaufvertragsabschluss des zu besichtigten Fahrzeuges mit der Provision verrechnet werden) zuzüglich einer An- und Abfahrtspauschale (0,75 EUR pro km) berechnet. Diese ist ebenfalls fällig, sollte sich der Kunde gegen das Fahrzeug entscheiden oder MVG Automobile dringend vom Kauf abraten, z. B. aufgrund von festgestellten, gravierenden Mängeln. Für die Fahrtkosten wird die zurückgelegte Wegstrecke über einen Routenplaner (Google Maps, schnellste Route) berechnet und nachgewiesen.
Sollte es bei den bis zu 5 vorgeschlagenen Fahrzeugen nicht zu einer erfolgreichen Vermittlung kommen, endet die Vertragslaufzeit selbständig. Die Pauschale von 99,00 EUR bleibt dennoch in jedem Fall fällig, um den entstandenen Arbeitsaufwand von MVG Automobile zu rechtfertigen.
Für die erfolgreiche Vermittlungsdienstleistung erhält der Auftragnehmer MVG Automobile einen Pauschalbetrag in Höhe von 499,00 EUR.
Sollte der Kunde nach erfolgreicher Vermittlung eine externe Fahrzeugaufbereitung, Abholung des Fahrzeugs etc. wünschen, werden diese vor Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber besprochen und je nach Ausführung gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5. Haftung
MVG Automobile sucht und vermittelt Fahrzeuge aller Art im Kundenauftrag und handelt nicht als Verkäufer und wird zur keiner Zeit Bestandteil der vermittelten / weitergeleiteten Verträge. Daher übernimmt er keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden und haftet nicht für etwaige Garantien und/oder Gewährleistungsansprüche vermittelter Fahrzeuge.
Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen MVG Automobile für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Ausgeschlossen ist neben der Haftung des Vertragspartners insbesondere auch die persönliche Haftung des Inhabers bzw. der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Vertragspartners für während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes gilt auch für vor der Auftragsabwicklung entstandene Schäden. Der Auftragnehmer haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.
MVG Automobile übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die das Fahrzeug vor- und nach dem Kauf hat oder haben könnte. MVG Automobile kümmert sich lediglich aufgrund der Erfahrung um die Vermittlung an den Käufer und verhandelt den Kaufpreis. Dabei handelt es sich rein um eine Dienstleistung. Es wird vor dem Kauf ausdrücklich ein TÜV- oder DEKRA-Gutachten empfohlen.
Des Weiteren haftet MVG Automobile nicht für die Beschaffenheit der Fahrzeuge und auch nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen Hersteller, Händler, Importeur, Finanzdienstleister, Spediteur usw. mit dem Kunden.
§ 6. Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung, spätestens mit der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung erfolgt persönlich oder per E-Mail, auf Wunsch ist auch eine Postzustellung möglich. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung, ohne Abzug, in bar oder per Überweisung auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu leisten.
Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder Entscheidungsreif.
§ 7. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen
7.1.
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
7.2.
Der Fristlauf beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung (außerhalb des Widerrufsrechts) wird dem Kunden eine pauschale Aufwandspauschale – deren Höhe im vom Auftraggeber zu unterzeichnenden Auftrag hinterlegt ist – sowie angefallene Kosten in Rechnung gestellt.
7.3.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen und das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags an den ausliefernden Anbieter (sowohl Händler als auch Autohaus oder Privatperson) oder Interessenten im Auftrag des Kunden übermittelt hat oder wenn der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat.
7.4.
Bei einem wirksamen Vertragswiderruf hat der Verkäufer dem Käufer alle Zahlungen, die der Verkäufer vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, Abholung bei dem Verkäufer, gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei dem Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, dass der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; dem Käufer werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7.5.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:
MVG Automobile
Manuel Val García
Platz der Republik 9
D-41515 Grevenbroich
Email: info@mvg-automobile.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
MVG Automobile
Manuel Val García
Platz der Republik 9
D-41515 Grevenbroich
info@mvg-automobile.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von Waren:
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Bestellt am ……………………….
Name des/der Verbraucher(s): …………………………….…………………………….
Anschrift des/der Verbraucher(s): …………………………….…………………………….
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …………………………….…………………………….
Datum: …………………………….
(*) Unzutreffendes streichen
§ 8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen MVG Automobile und dessen Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma MVG Automobile. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o. g. Verträgen und Geschäften, sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Amtsgericht Grevenbroich. Die Firma MVG Automobile kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
§ 9. Änderung der AGB
MVG Automobile behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angaben von Gründen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
§ 10. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit
Sollte einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB nach geltendem Recht ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Mit Erscheinen einer aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Stand: 16.05.2025